Gründungsberatung 

Du startest mit einem aktuellen Architekturauftrag in die Selbständigkeit, versuchst Dich mit Wettbewerben zu profilieren oder arbeitest als Freelancer/in für befreundete Büros - oder alles gleichzeitig... 


Wie war das noch einmal? 

Wie ist das mit der Mehrwertsteuer, wenn ich noch gar keine Umsätze erziele? 
Und benötige ich schon eine Berufshaftpflichtversicherung? 
Soll ich gleich eine GmbH gründen - oder gar eine Aktiengesellschaft? Und weshalb?
Was hat es mit dem Selbständigkeitsstatus auf sich, den ich bei der Ausgleichskasse beantragen soll? Wann ist das Anmeldeprozedere nicht notwendig? 
Der Start als Freelancer/in für befreundete Büros kann schnell zu Problemen führen - auch für Deinen Auftraggeber, wenn sozialversicherungsrechtlich nicht einige Punkte richtig gelöst werden. 

Die Firma steht. Wie gehe ich nun mit der Mehrwertsteuer um. Und welche Versicherungen machen Sinn. Wie organisiere ich meine IT und soll ich meinen Auftritt (Logo, Homepage etc.) selber gestalten?
 

Und mein Firmenname? 

Bei Personengesellschaften (Einzelfirma / Kollektivgesellschaften) ist der Familienname zwingender Bestandteil des Firmennamens.

Wenn bei juristischen Personen (AG, GmbH) in einer Firmenbezeichnung der Name einer Person vorkommen soll, so muss die Gesellschaft bei der Gründung einen Zusammenhang zu einer Person mit einem solchen Namen aufweisen. Später kann der Personenname im Firmennamen beibehalten werden, auch wenn die entsprechende Person nichts mehr mit der Gesellschaft zu tun hat.

Du – als Anna Müller – darfst also keine Susanne Meier Architekten GmbH gründen. Du darfst diese Susanne Meier Architekten GmbH aber übernehmen (kaufen) und den Namen beibehalten.
 

Und das mit der Rechtsform?

Es gibt viele Gründe für die eine oder andere Rechtsform: Eine Einzelfirma scheint einfach und günstig zu sein. Du haftest aber auch persönlich für allfällige Forderungen oder gar Klagen. Inwieweit entlastet Dich allenfalls eine gute Haftpflichtversicherung von unternehmerischen Risiken? Forderungen, welche im Zusammenhang mit Deiner Arbeit als Architekt/in und/oder Baumanagementbüro stehen, sind im Rahmen einer guten Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Allfällige Kostenüberschreitungen oder generelle vertragliche Streitigkeiten sind üblicherweise nicht Bestandteil einer Planer Haftpflichtversicherung. Hier können eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft die Haftung begrenzen und/oder eine ergänzende Rechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen.

Eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft scheinen Dich bezüglich Deiner unternehmerischen Risiken besser abzusichern. Aber was kostet Dich das am Ende des Tages? Die laufenden Kosten sind dabei nicht zu unterschätzen (Jahresabschluss sowie Buchhaltungs- und allenfalls Revisionspflicht). 

Welche Rechtsform ermöglicht Dir bezüglich Deiner persönlichen Steuersituation die optimale Lösung?
Kann ich meine Pensionskassengelder bei jeder Rechtsform als Startkapital auszahlen lassen?

Häufig entscheidet sich die Wahl der Gesellschaftsform zwischen einer Einzelfirma und einer GmbH. Einen Vergleich zwischen diesen beiden Gesellschaftsformen findest Du hier: Gesellschaftsformen 
 

Viele Themen - viele Fragen?

Du hast Dich bereits intensiv mit der Gründung Deines eigenen Architekturbüros auseinandergesetzt. Dir fehlen noch Informationen zu spezifischen Themen: 

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