Wie darf ich meine Firma nennen? Worauf muss ich zwingend achten?
Wie darf ich meine Firma überhaupt nennen? Gibt es da Regeln? Das ist eine interessante Sache – aber schnell erzählt.
Einzelfirma:
Im Falle einer Einzelunternehmung muss grundsätzlich der Familienname unmissverständlich im Firmennamen enthalten sein (mit oder ohne Vorname). Das ist in Art. 945 des Obligationenrechtes beschrieben und geregelt.
Der Eintrag im Handelsregister schützt übrigens gleich auch Deinen Firmennamen. Kein anderes Unternehmen darf denselben Namen verwenden, welchen Du bereits verwendest und im Handelsregister eintragen lässt. Das spricht unter anderem für einen freiwilligen Eintrag der Firma im Handelstregister (als Einzelfirma wärst Du grundsätzlich nicht verpflichtet, Deine Firma im Handelsregister eintragen zu lassen). Der erwähnte Schutz der Firma gilt aber nur lokal am Ort Deiner Tätigkeit.
GmbH und Aktiengesellschaft:
Hier gibt es weniger Einschränkungen. Dein Name muss nicht im Firmennamen enthalten sein. Die Bestimmungen dazu findest Du in Artikel 950 des Obligationenrechtes.
Es dürfen auch abstrakte Namen gewählt werden. Die wichtigste Bedingung ist allerdings, dass die Bezeichnung der Gesellschaftsform angefügt wird. Konkret muss also beispielsweise der Zusatz «GmbH» oder «AG» dem Firmennamen angefügt werden.
Recherche:
Im elektronischen Handelsregister (www.zefix.ch) kannst Du relativ schnell herausfinden, ob Deine «Wunsch-Firmenbezeichnung» bereits vergeben ist.
Vereinbare doch einfach einen Termin mit uns, falls Du dazu mehr wissen möchtest.