Freelancer - angestellt oder selbständig?
Freelancer oder nicht...
Der Begriff „Freelancer“ bedeutet wörtlich übersetzt „freier Lanzenreiter“. Bei aller Freiheit, welcher Dein „Lanzenreiter“ geniesst, gilt es doch, einige versicherungstechnische Punkte zu beachten.
Dein Freelancer/Deine Freelancerin verschuldet einen Planungsfehler: besteht dafür Versicherungsschutz über Deine Berufshaftpflichtversicherung?
Die Antwort lautet: je nachdem...
Die gesetzliche Haftung gegenüber Deiner Auftraggeberin ist auch dann versichert, wenn ein Schaden auf fehlerhaftes Verhalten Deines freien Mitarbeiters/Deiner freien Mitarbeiterin zurückzuführen ist. Du bist also auf den ersten Blick für das Fehlverhalten Deines Freelancers/Deiner Freelancerin geschützt. Die Versicherer nehmen in der Folge üblicherweise Regress auf den/die von Dir beauftragten Subplaner/in.
Das scheint ja gelöst zu sein. Wo sind denn da die Fallstricke?
Einzelne Versicherer gewähren Dir im Rahmen Deiner Büropolice für „Freelancer-Fehler“ nur dann Versicherungsschutz, wenn der/die beauftragte freie Mitarbeiter/in über eine eigene Versicherungspolice mit einer bestimmten minimalen Versicherungsdeckung verfügt. Sollte Dein/e Freelancer/in in so einem Fall über keine eigene Police verfügen, wärst auch Du über Deine Büropolice nicht versichert.
Unsere Empfehlung
Achte darauf, dass Dein/e Subplaner/in bzw. Freelancer/in über eine eigene Versicherungspolice verfügt! Das schützt nicht nur Dein Büro, sondern auch den oder die von Dir beauftragte/n Freelancer/in.
Wenn wir schon dabei sind: Sozialversicherungen
Sozialversicherungsrechtlich garantiert ein „Selbständigkeitsstatus“ kein Recht auf Selbständigkeit: Wenn Dein/e Freelancer/in de Facto ausschliesslich für Dich tätig ist, ist es durchaus wahrscheinlich, dass Deine Vertragsbeziehung zu Deinem/r Freelancer/in sozialversicherungsrechtlich als „Anstellungsverhältnis“ und nicht als „Subplanerverhältnis“ qualifiziert wird.
Als Konsequenz davon müsstest Du rückwirkend sämtliche Sozialversicherungsabzüge nachbezahlen (inkl. Verzugszins).
Fazit
Prüfe die Ausgangslage Deines/r Freelancers/in genau. Im Zweifelsfall ist ein Anstellungsverhältnis einer Freelancerbeauftragung vorzuziehen.
Vereinbare doch einfach einen Termin mit uns, falls Du dazu mehr wissen möchtest.
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