Freelancer - angestellt oder selbständig?

30. Dezember 2022 | ArbeitsrechtVersicherungen

Freelancer oder nicht...

Der Begriff „Freelancer“ bedeutet wörtlich übersetzt „freier Lanzenreiter“. Bei aller Freiheit, welcher Dein „Lanzenreiter“ geniesst, gilt es doch, einige versicherungstechnische Punkte zu beachten. 

Dein Freelancer/Deine Freelancerin verschuldet einen Planungsfehler: besteht dafür Versicherungsschutz über Deine Berufshaftpflichtversicherung? 

Die Antwort lautet: je nachdem... 

Die gesetzliche Haftung gegenüber Deiner Auftraggeberin ist auch dann versichert, wenn ein Schaden auf fehlerhaftes Verhalten Deines freien Mitarbeiters/Deiner freien Mitarbeiterin zurückzuführen ist. Du bist also auf den ersten Blick für das Fehlverhalten Deines Freelancers/Deiner Freelancerin geschützt. Die Versicherer nehmen in der Folge üblicherweise Regress auf den/die von Dir beauftragten Subplaner/in. 

Das scheint ja gelöst zu sein. Wo sind denn da die Fallstricke? 

Einzelne Versicherer gewähren Dir im Rahmen Deiner Büropolice für „Freelancer-Fehler“ nur dann Versicherungsschutz, wenn der/die beauftragte freie Mitarbeiter/in über eine eigene Versicherungspolice mit einer bestimmten minimalen Versicherungsdeckung verfügt. Sollte Dein/e Freelancer/in in so einem Fall über keine eigene Police verfügen, wärst auch Du über Deine Büropolice nicht versichert.

Unsere Empfehlung

Achte darauf, dass Dein/e Subplaner/in bzw. Freelancer/in über eine eigene Versicherungspolice verfügt! Das schützt nicht nur Dein Büro, sondern auch den oder die von Dir beauftragte/n Freelancer/in.

Wenn wir schon dabei sind: Sozialversicherungen

Sozialversicherungsrechtlich garantiert ein „Selbständigkeitsstatus“ kein Recht auf Selbständigkeit: Wenn Dein/e Freelancer/in de Facto ausschliesslich für Dich tätig ist, ist es durchaus wahrscheinlich, dass Deine Vertragsbeziehung zu Deinem/r Freelancer/in sozialversicherungsrechtlich als „Anstellungsverhältnis“ und nicht als „Subplanerverhältnis“ qualifiziert wird.

Als Konsequenz davon müsstest Du rückwirkend sämtliche Sozialversicherungsabzüge nachbezahlen (inkl. Verzugszins).

Fazit

Prüfe die Ausgangslage Deines/r Freelancers/in genau. Im Zweifelsfall ist ein Anstellungsverhältnis einer Freelancerbeauftragung vorzuziehen.

Vereinbare doch einfach einen Termin mit uns, falls Du dazu mehr wissen möchtest. 

Jetzt ein Beratungsgespräch vereinbaren!