Ab wann bist Du mehrwertsteuerpflichtig
Ab wann bis Du mehrwertsteuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt für die Mehrwertsteuerpflicht eine Umsatzgrenze von CHF 100‘000. Wird diese Grenze überschritten, so bist Du gemäss Art. 11 der MwSt.-Verordnung (erst) ab dem Folgejahr mehrwertsteuerpflichtig. Wichtig dabei zu beachten ist, dass diese Grenze für ein ganzes Jahr gilt. Das heisst: im Falle eines verkürzten ersten Geschäftsjahres muss der Umsatz für die Beurteilung einer Mehrwertsteuerpflicht auf ein volles Jahr (12 Monate) hochgerechnet werden.
Streng genommen müssten neu gegründete Firmen drei Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Hochrechnung auf 12 Monate vornehmen. In der Praxis hat sich dies aber nicht bewährt. Die Mehrwertsteueranmeldung kann dann gegebenenfalls einfach im Folgejahr erfolgen.
Eine freiwillige Unterstellung unter die Mehrwertsteuerpflicht kann selbstverständlich auch bei Nichterreichen des erwähnten Umsatzes erfolgen. Dies kann zum Beispiel aus Reputationsgründen sinnvoll sein.
Ebenso zu beachten ist, dass bei einer freiwilligen Mehrwertsteueranmeldung die Mehrwertsteuerpflicht auch im Folgejahr besteht. Eine Abmeldung von der Steuerpflicht kann allerdings - bei entsprechendem Unterschreiten der Umsatzlimite von CHF 100'000 - auf Ende des Jahres erfolgen.
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